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Warnwesten

Um gefährliche Situationen zu vermeiden, kann durch das Tragen geeigneter Warnkleidung die Wahrnehmbarkeit von Personen deutlich verbessert werden. Die Träger der vorzugsweise gelben, orangen oder roten Warnwesten auf Großbaustellen oder im Verkehrsraum fallen ins Auge. Das Tragen einer Warnweste ändert jedoch nicht das generelle Gefahrenpotential und verlangt in jedem Fall ein vorsichtiges Verhalten.

In Deutschland ist das Mitführen bzw. Tragen einer Warnweste im Straßenverkehr in einigen gewerblichen Anwendungsfällen vorgeschrieben, jedoch auch für Privatleute empfohlen. So hat sich die Verkehrs- Ministerkonferenz wie die Innenministerkonferenz dafür ausgesprochen, dass die Kraftfahrzeugführer in mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine Warnweste mit sich führen und diese zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Verlassen des Fahrzeugs nach einem Unfall, einer Panne oder in einer ähnlichen Situation außerhalb geschlossener Ortschaften anlegen.

In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie z. B. Österreich, Italien und Spanien ist dies bereits rechtsverbindlich vorgegeben.

Klassische Warnweste nach EN 471

Es gibt einige grundlegende Beschaffenheitsanforderungen an Warnwesten, die beim Einkauf beachtet werden sollten: Warnwesten unterliegen der Richtlinie des Rates der europäischen Gemeinschaften zur Angleichung der Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG), die durch die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (8. GPSGV) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Warnwesten müssen einer EG-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle unterzogen werden.